Das Ehesakrament – der Bund fürs Leben als Zeichen der Treue Gottes.
Nach katholischem Verständnis ist die Ehe der Bund zwischen einem Mann und einer Frau, der allein durch das freie Jawort beider zustande kommt. Die Brautleute spenden sich das Sakrament gegenseitig; Priester oder Diakon rufen den Segen Gottes auf das Brautpaar herab und bezeugen, dass die Ehe unter den rechten Voraussetzungen geschlossen wird.
Drei wesentliche Elemente
- Ehekonsens – Mann und Frau geben ihr Versprechen in Freiheit, ohne Furcht und Zwang.
- Unauflöslichkeit – das Brautpaar bejaht einen lebenslangen und ausschließlichen Bund.
- Bereitschaft zur Fruchtbarkeit – die Brautleute sind offen für die Kinder, die Gott ihnen schenken möchte.
Warum „für immer“?
Manche fragen: Warum muss die Ehe unauflöslich sein – warum nicht auf Zeit oder auf Probe? Echte Liebe kennt jedoch kein „ein bisschen“. Wer einem anderen Menschen sagt „Ich liebe dich“, meint im Grunde: „Ich will dich ganz und für immer.“ Die christliche Ehe bildet darüber hinaus die bleibende Treue Christi zu seiner Kirche ab – eine Treue, die auch dann hält, wenn Menschen ihr nicht immer entsprechen.
Der erste Schritt: Anmeldung
Wenn Sie kirchlich heiraten möchten, nehmen Sie bitte frühzeitig – möglichst etwa ein halbes Jahr vor dem gewünschten Termin – Kontakt mit dem Pfarrbüro auf. So bleibt genug Zeit für das Trauungsgespräch, die Vorbereitung und die notwendigen Unterlagen.
Zuständige Pfarre
Für die Aufnahme des Trauungsprotokolls ist zuständig:
- die Hauptwohnsitzpfarre der Braut oder des Bräutigams (bei katholischen Brautpaaren),
- die Hauptwohnsitzpfarre des katholischen Partners (bei konfessionsverbindenden Ehen / Mischehen),
- die Pfarre des Aufenthaltsortes (bei Brautpaaren ohne festen Wohnsitz),
- die Militärpfarre (bei Soldaten) bzw. die Universitätspfarre (bei Studierenden).
Soll die Trauung nicht in der zuständigen Pfarre stattfinden, sind eine Entlassung bzw. eine Delegation erforderlich.
Vorbereitung
- der Besuch eines Ehevorbereitungskurses Eheseminar der Diözese,
- Aufnahme des Trauungsprotokolls mit der Erklärung des Ehewillens (von Brautpaar und Seelsorger zu unterschreiben) - mit Pfarrer der Wohnpfarre.
- das Trauungsgespräch mit dem Seelsorger (dem Priester oder Diakon, der bei der Trauung assistieren wird).
- gegebenenfalls die Delegation des assistierenden Priesters oder Diakons, falls dieser für den Ort keine Trauungsvollmacht hat – sie ist für die Gültigkeit der Eheschließung notwendig.
Rechtliche Grundlage
Die Trauung darf erst erfolgen, wenn alle für eine gültige und erlaubte Eheschließung nötigen Unterlagen, Erlaubnisse und Dispensen vorliegen und der Ledigenstand sicher feststeht (vgl. Matrikenwegweiser der Österreichischen Bischofskonferenz). In Österreich sind die kirchliche und die standesamtliche Trauung voneinander unabhängig.
Vorzulegende Dokumente
- Geburtsurkunde
- Taufscheinergänzung.
- Daten der Trauzeugen (Name, aktuelle Adresse, Geburtstdatum).
- Passkopie und Geburtsurkunde der Kinder.
- staatliche Heiratsurkunde, falls bereits standesamtlich geheiratet wurde
Kontakt & Anmeldung
Bitte wenden Sie sich an das Pfarrbüro Ihrer Wohnpfarre. Das zentrale Seelsorgeraumbüro hilft Ihnen ebenfalls gerne weiter.
Seelsorgeraumbüro
Frau Martina Gatt
6156 Gries am Brenner 59
Tel:+43 5274 86241
Mobil:+43 676 8730 7752
E-Mail:
Bürozeiten
Mittwoch & Donnerstag
09.00 – 12.00 Uhr
