Bestätigung und Stärkung der Taufe – der Heilige Geist schenkt Kraft für das Leben als Christ.
Das Wort „Firmung“ kommt vom lateinischen „firmare“ und bedeutet „stärken“ und „bestätigen“.
Was bedeutet die Firmung?
Viele junge Menschen fragen sich: Warum soll ich mich firmen lassen? Die Firmung ist weit mehr als die Voraussetzung für eine Patenschaft oder eine kirchliche Hochzeit. Sie ist die Bestätigung und Stärkung der Taufe: In der Taufe wurden wir in das Volk Gottes aufgenommen und gehören zu Christus. In der Firmung wird diese Zugehörigkeit bekräftigt – der Heilige Geist schenkt Kraft, als Christ in der Welt zu leben und den Glauben zu bezeugen.
Wer kann gefirmt werden?
Jeder Getaufte, der noch nicht gefirmt ist, darf das Sakrament der Firmung empfangen (vgl. can. 889 § 1 CIC). In unseren Pfarren liegt das Firmalter bei 12 Jahren. Die Firmvorbereitung findet in der Regel in der Seelsorgeraum statt. Mit der Firmkarte kann der Firmling die Firmung überall in der Diözese Innsbruck empfangen.
Die Firmvorbereitung
Die Vorbereitung verbindet zwei Wege: das Kennenlernen und Vertiefen der Glaubensinhalte sowie soziales Engagement, bei dem die Firmlinge den gelebten Glauben ganz praktisch erfahren. Ein eigenes Firmheft begleitet sie auf diesem Weg.
Firmpate oder Firmpatin
Jedem Firmling steht ein Firmpate oder eine Firmpatin zur Seite. Nach dem Kirchenrecht (vgl. can. 893 i. V. m. can. 874 CIC) soll der Pate bzw. die Patin:
- katholisch, gefirmt und zur Erstkommunion gegangen sein,
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- ein Leben führen, das dem Glauben entspricht,
- nicht der Vater oder die Mutter des Firmlings sein.
Es wird empfohlen, dass der Taufpate auch das Amt des Firmpaten übernimmt (vgl. can. 893 § 2 CIC) – so wird der innere Zusammenhang von Taufe und Firmung sichtbar.
Anmeldung & Termin
Die Anmeldung zur Firmung erfolgt über die Wohnpfarre. Termine und Einzelheiten geben wir rechtzeitig im Pfarrblatt und in der Gottesdienstordnung bekannt. Auch Erwachsene, die noch nicht gefirmt sind, können das Sakrament empfangen – wenden Sie sich dazu bitte an das Seelsorgeraumbüro.
Vorzulegende Dokumente
- Firmanmeldung
- Taufschein des Firmlings, ven er im Ausland worden ist.
- Taufscheinergänzung der Paten(ven er im Ausland worden ist).
Kontakt & Anmeldung
Bitte wenden Sie sich an das Pfarrbüro Ihrer Seelsorgeraum. Das zentrale Seelsorgeraumbüro hilft Ihnen ebenfalls gerne weiter.
Seelsorgeraumbüro
Frau Martina Gatt
6156 Gries am Brenner 59
Tel:+43 5274 86241
Mobil:+43 676 8730 7752
E-Mail:
Bürozeiten
Mittwoch & Donnerstag
09.00 – 12.00 Uhr
